Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Digitelli GmbH
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Digitelli GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden, ausschließlich Unternehmen (B2B). Verträge mit Verbrauchern/Privatpersonen werden nicht geschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich vereinbart.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Website-Leasing, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA), Web-Hosting, Support/Pflege von Websites, Marketing-Beratung sowie zusätzlich an:
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag festgelegt.
Dazu gehören insbesondere:
- Webdesign-Projekte (Erstellung oder Relaunch von Websites als Einzelprojekt)
- Website-Leasing-Pakete (Mieten einer Website gegen monatliche Rate, inkl. optionalen Services)
- SEO-Dienstleistungen, u.a. das Digitelli Local Hero Paket
- SEA-Dienstleistungen, u.a. Digitelli Ads Performance Kampagnenbetreuung
- Google My Business Betreuung (Pflege, Optimierung und Monitoring des Unternehmensprofils)
- Digitale Tools (Bereitstellung oder Implementierung von Software zur Prozessoptimierung)
- Digitale Buchhaltung (Übernahme vorbereitender Buchungsarbeiten, Belegverwaltung und -bereitstellung, ausdrücklich ohne Steuer- oder Rechtsberatung)
- Hosting von Websites sowie Wartung und Pflege (Updates, Backups etc.)
- Support und Beratung im Bereich Online-Marketing und Webstrategie
Alle Leistungen der Agentur werden ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB erbracht.
Wichtiger Hinweis zur Digitalen Buchhaltung: Die Agentur erbringt keine Leistungen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBG). Die Leistungen beschränken sich auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Fertigung der Lohnsteuer-Anmeldung (§ 6 Nr. 3 und 4 StBG), sowie vorbereitende Tätigkeiten. Die Agentur übernimmt keine Steuerberatung, Rechtsberatung oder Abschlussarbeiten. Der Kunde bleibt in vollem Umfang für die Einhaltung aller steuer- und handelsrechtlichen Pflichten verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur aufbereiteten Daten und Belege rechtzeitig seinem Steuerberater oder einer entsprechend befugten Stelle zur weiteren Verarbeitung vorzulegen.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Hinweis: Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder Dritte einzusetzen. Diese treten im Verhältnis zum Kunden nicht selbstständig auf – die Agentur bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden.
3. Vertragsschluss, Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Vertragsschluss: Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot der Agentur schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt oder einen Auftrag erteilt und die Agentur diesen bestätigt. Die Agentur kann eine Auftragsbestätigung binnen angemessener Frist (in der Regel 14 Tage) nach Auftragseingang erklären. Alternativ beginnt der Vertragsschluss mit Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur auf Basis eines Kundenauftrags.
3.2 Leistungsumfang: Die geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag/Angebot. Die Agentur schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen darüber hinausgehenden Erfolg, sofern nicht ausdrücklich garantiert. Insbesondere bei Dienstleistungen wie SEO, SEA oder der Nutzung digitaler Tools wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg oder eine bestimmte Platzierung garantiert (siehe auch Ziffer 8 und 11). Die Agentur ist nur zur Erbringung der im Vertrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen verpflichtet.
Weitergehende Leistungen oder vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen sind – sofern die Agentur sie realisieren kann – gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Erbringt die Agentur freiwillig zusätzliche Leistungen ohne Berechnung, begründet dies keinen Rechtsanspruch auf Fortführung.
3.3 Mitwirkung des Kunden: Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Durchführung des Projekts und erbringt eigene Mitwirkungspflichten unentgeltlich. Insbesondere wird der Kunde:
- Benötigte Inhalte, Daten und Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Insbesondere sind Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Zugangsdaten (z.B. Hosting-, CMS-Zugang, Kontozugänge für Google Ads, Google My Business, Buchhaltungssoftware) etc. vollständig, in gängigem digitalem Format und fristgerecht bereitzustellen.
- Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Gesetze verletzen (z.B. Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte). Die Agentur trifft keine Pflicht, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder das Geschäftsmodell des Kunden auf Rechtskonformität zu prüfen.
- Eine rechtliche Beratung durch die Agentur erfolgt nicht. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund der von ihm gelieferten Inhalte, der von ihm verwendeten Daten oder der Nutzung der von der Agentur implementierten digitalen Tools oder Buchhaltungsprozesse (soweit diese keine steuer- oder rechtsberatende Tätigkeit darstellen) frei (siehe Haftungsfreistellung in Ziffer 11).
- Ansprechpartner benennen: Beide Parteien benennen einen kompetenten Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen zu treffen und Abstimmungen zügig herbeizuführen.
- Weisungen des Kunden sollen möglichst durch den benannten Ansprechpartner gebündelt und in schriftlicher/textlicher Form erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Zwischenergebnisse prüfen und freigeben: Der Kunde hat Entwürfe, Konzepte oder Testversionen, die ihm von der Agentur vorgelegt werden, binnen angemessener Frist zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder etwaige Änderungswünsche gebündelt mitzuteilen. Gegebenenfalls verlangte Freigaben von Zwischenständen dürfen vom Kunden nicht unbillig verweigert werden.
- Änderungen nach bereits erteilter Freigabe gelten als Leistungsänderung und können Mehrkosten verursachen.
- Kooperation bei SEO/SEA/Google My Business Betreuung: Bei diesen Leistungen wird der Kunde notwendige Mitwirkungen erbringen, z.B. technischen Zugang zu seiner Website gewähren, Änderungen an der Website-Struktur nur in Abstimmung mit der Agentur vornehmen und erforderliche Einwilligungen (etwa für Zugriff auf Analyse-Daten, Google-Business-Profile etc.) ermöglichen. Unterlässt der Kunde solche Mitwirkungen, kann dies die Ergebnisse beeinträchtigen; die Agentur haftet nicht für daraus entstehende Nachteile.
3.4 Verzögerungen durch den Kunden: Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend. Projektverzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden zurückzuführen sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur.
Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten (z.B. für zusätzliche Arbeitszeit, Wartezeiten, notwendige Fremdleistungen oder Beschaffung von Ersatzmaterialien wie Stockfotos) darf die Agentur dem Kunden in Rechnung stellen.
Wird ersichtlich, dass vom Kunden gewünschte Änderungen den Projektaufwand erheblich erhöhen, wird die Agentur den Kunden auf die Mehrkosten hinweisen.
3.5 Vom Kunden gestellte Infrastruktur: Sofern die Website auf einem Server der Agentur betrieben wird, stellt die Agentur eine geeignete Hosting-Umgebung (inkl. Server, Datenbank, SSL-Zertifikat etc.) bereit. Der Kunde ist in diesem Fall nicht für die technische Infrastruktur verantwortlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sollte dennoch vereinbart werden, dass die Website auf einem externen Server des Kunden oder eines Dritten betrieben wird, liegt die Verantwortung für eine geeignete Hosting-Umgebung beim Kunden. Die Agentur übernimmt in diesem Fall keine Systemadministration oder Gewährleistung für die Verfügbarkeit des externen Servers. Für Funktionsstörungen, Ausfälle oder Sicherheitslücken, die auf die Serverumgebung des Kunden oder auf dessen Änderungen zurückzuführen sind, haftet die Agentur nicht. Die Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung obliegt dem Kunden, sofern kein entsprechender Wartungsvertrag mit der Agentur geschlossen wurde. Der Kunde trägt auch die Pflicht, regelmäßige Backups seiner Daten vorzunehmen, sofern kein Wartungsvertrag mit Backup-Pflichten durch die Agentur besteht.
4. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise: Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Fehlt eine ausdrückliche Preisangabe, gilt die aktuelle Preisliste der Digitelli GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Pauschal- oder Paketpreise beziehen sich ausschließlich auf den vereinbarten Leistungsumfang. Mehraufwand, der auf nachträgliche Änderungswünsche des Kunden oder auf Verletzung von Mitwirkungspflichten zurückzuführen ist, wird nach tatsächlichem Aufwand zu den üblichen Stundensätzen der Agentur zusätzlich berechnet.
Vor Durchführung von kostenpflichtigen Mehrleistungen wird die Agentur den Kunden nach Möglichkeit informieren.
4.2 Reisekosten und Nebenkosten: Notwendige Auslagen und Nebenkosten (z.B. Reisen zum Kunden, besondere Versandkosten, Lizenzgebühren für erforderliche Drittsoftware, Stockfoto-Kosten) werden nach Absprache ebenfalls berechnet. Die Agentur wird solche Kosten vorab anzeigen und den Kundenbeleg beifügen. Routinekommunikation (Telefon, E-Mail) ist kostenfrei; vom Kunden gewünschte Präsenztermine vor Ort werden nach Zeitaufwand und Spesen berechnet, falls nicht im Angebot inkludiert.
4.3 Zahlungsbedingungen: Rechnungen der Agentur sind, soweit nichts abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wiederkehrende monatliche Pauschalen (z.B. Leasingraten, SEO-Betreuung, Hosting-Gebühren, Buchhaltungs- oder Tool-Pauschalen) sind monatlich im Voraus zu entrichten, spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Leistungsmonats. Einmalige Einrichtungs- oder Projektkosten können – je nach Vereinbarung – zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Fertigstellung bzw. Abnahme in Rechnung gestellt werden. Die Agentur ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.4 Zahlung und Verzug: Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag unwiderruflich auf dem Konto der Agentur gutgeschrieben ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Insbesondere kann die Agentur ab Verzugseintritt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen (§ 288 Abs.2 BGB: derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Pauschale von 50 € im Mahnverfahren (§ 288 Abs.5 BGB). Gerät der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Monatsraten oder einem erheblichen Teil der Vergütung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, sämtliche bis Vertragsende noch offenen Raten bzw. Gesamtbeträge sofort fällig zu stellen (vorsorgliche Terminverlustklausel).
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
4.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann gegen Forderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Die Zurückbehaltung wegen anderer, nicht zusammenhängender Forderungen ist ausgeschlossen.
4.6 Folgen des Verzugs: Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur – nach angemessener Frist oder Mahnung – berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückzuhalten. Insbesondere kann die Agentur bei Zahlungsverzug die Veröffentlichung einer Website verzögern, laufende Online-Kampagnen pausieren oder den Zugang zu gehosteten Leistungen, Buchhaltungs-Tools oder anderen digitalen Services sperren, bis der Rückstand beglichen ist. Gesetzliche Rechte der Agentur, etwa auf außerordentliche Kündigung bei erheblichen Zahlungsrückständen, bleiben unberührt.
5. Leistungserbringung, Termine, Abnahme und höhere Gewalt
5.1 Projektbeginn und Dauer: Die Agentur beginnt mit der Leistungserbringung zum vereinbarten Termin. Fristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden; ansonsten gelten Zeitangaben als voraussichtliche Orientierungswerte. Sollte sich abzeichnen, dass ein verbindlicher Termin nicht gehalten werden kann, informiert die Agentur den Kunden unter Angabe der Gründe unverzüglich und nennt einen neuen Termin.
5.2 Abnahme von Werkleistungen: Soweit die Agentur Werkleistungen schuldet (insbesondere bei Webdesign-Projekten mit individuell herzustellender Website), wird nach Fertigstellung die Abnahme durch den Kunden durchgeführt. Die Agentur kann den Kunden zur Abgabe einer schriftlichen oder in Textform (z.B. E-Mail) erklärten Abnahme auffordern. Der Kunde ist verpflichtet, die abnahmefähige Leistung innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Mitteilung über die Fertigstellung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder etwaige wesentliche Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Äußerung des Kunden und verweigert er die Abnahme nicht wegen erheblicher Mängel, so gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs.2 BGB). Ebenso gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt (z.B. Freischaltung der Website im Live-Betrieb). Unwesentliche Mängel, die die Funktionsfähigkeit nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche geringfügigen Abweichungen wird die Agentur im Rahmen der Gewährleistung beheben, ohne dass dadurch die Abnahme verzögert wird.
5.3 Gewährleistung (Mängelhaftung): Nach Abnahme einer Werkleistung beginnt die Gewährleistungsfrist. Bei Sachmängeln leistet die Agentur nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie untunlich, kann der Kunde die Vergütung mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Unwesentliche Mängel begründen keine Mängelansprüche. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme. Diese Fristverkürzung gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Ansprüchen aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden – in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass von ihr erstellte Websites oder Programme in jeder denkbaren Kombination von Betriebssystem, Browser, Hardware und Auflösung lauffähig sind, sondern nur für die bei Auftragserteilung vereinbarten Systemumgebungen (z.B. gängige Browser in aktueller Version, spezifische Displaygrößen etc.). Für Mängel, die durch externe Eingriffe, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäße Bedienung oder durch Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur entstehen, entfällt jede Gewährleistung.
5.4 Höhere Gewalt und Leistungshindernisse: Kann die Agentur eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die nicht von ihr zu vertreten sind, nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Wiederanlauffrist. Als höhere Gewalt gelten z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terror, Streik, gesetzliche Beschränkungen, Ausfall von Strom, Internet oder Telekommunikation, sowie vergleichbare unverschuldete Umstände. Dasselbe gilt, wenn solche Umstände bei Unterauftragnehmern der Agentur eintreten. Leistungsverzögerungen aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände (z.B. verspätete Mitwirkung) hat die Agentur ebenfalls nicht zu vertreten. In keinem der genannten Fälle haftet die Agentur für etwaige Verzugsfolgen. Beide Parteien werden sich bemühen, im Falle höherer Gewalt eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dauert ein Leistungshindernis aufgrund höherer Gewalt länger als 3 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, falls die Vertragserfüllung aufgrund der Verzögerung für eine Partei kein Interesse mehr hat. Bereits erbrachte Teilleistungen sind in diesem Fall abzurechnen.
5.5. Leistungserbringung: Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik. Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.
6. Besonderheiten beim Website-Leasing
Für das Website-Leasing (Mietmodell für Websites) gelten ergänzend folgende besondere Bestimmungen: Mindestvertragslaufzeit: Das Website-Leasing hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Vertragsverlängerung und Kündigung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Leasing-Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann jedoch vom Kunden nun monatlich mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Alternativ kann auf Wunsch auch eine Verlängerung um einen erneuten festen Zeitraum vereinbart werden. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. Leistungsumfang beim Leasing: Im monatlichen Leasing-Entgelt ist die Erstellung/Programmierung der Website sowie die Überlassung zur Nutzung für die Vertragsdauer enthalten. Nicht enthalten (sofern nicht ausdrücklich vereinbart) sind laufende Hosting- und Pflegeleistungen – diese können jedoch optional hinzugebucht werden (siehe nächster Punkt). Während der Vertragslaufzeit übernimmt die Agentur ggf. kleinere Aktualisierungen oder inhaltliche Änderungen im zumutbaren Umfang, soweit dies im Leasing-Paket vereinbart ist. Größere inhaltliche Überarbeitungen oder funktionale Erweiterungen sind nicht vom Standard-Leasingpreis abgedeckt. Wichtig: Bei Beendigung des Leasingvertrags ohne Kauf (siehe unten) erlischt das Nutzungsrecht des Kunden – der Kunde muss dann alle Kopien der Website von seinen Servern entfernen. Paket-Upgrades: Der Kunde hat während der Leasinglaufzeit die Möglichkeit, in ein höherwertiges Website-Leasing-Paket zu wechseln (Upgrade), sofern die Agentur dies anbietet. Etwaige Änderungen an der Vertragslaufzeit oder dem Entgelt (z.B. Verlängerung der Mindestlaufzeit bei umfassenden Upgrades) werden im Upgrade-Vertrag festgehalten. Ein Downgrade (Wechsel in ein günstigeres Paket) ist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit möglich, sofern vereinbart. Kaufoption nach Vertragsende: Nach Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit – oder bei Kündigung des Leasingvertrags durch den Kunden zu einem späteren Zeitpunkt – hat der Kunde die Möglichkeit, die geleaste Website käuflich zu übernehmen. Entscheidet sich der Kunde für diese Kaufoption, wird ein separater Kaufvertrag geschlossen. Der Kaufpreis kann nach Wahl der Agentur entweder als Einmalzahlung oder in bis zu 12 monatlichen Raten beglichen werden, wobei bereits gezahlte Leasingraten nicht automatisch angerechnet werden (es sei denn, dies wird individuell vereinbart). Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben alle Rechte an der Website bei der Agentur (Eigentumsvorbehalt). Nach vollständiger Zahlung aller Kaufpreisraten erhält der Kunde die vollen Nutzungsrechte gemäß Ziffer 10 (als wäre es ein Projektauftrag). Rückgabe/Deaktivierung: Kündigt der Kunde den Leasing-Vertrag, ohne von der Kaufoption Gebrauch zu machen, endet sein Recht zur Nutzung der Website mit Vertragsende. Die Agentur ist berechtigt, die Website dann vom Server zu nehmen bzw. beim Kunden installierte Bestandteile zu deaktivieren. Eventuell vom Kunden bereitgestellte Inhalte (Texte, Bilder) erhält der Kunde auf Wunsch zurück; die entwickelte Website selbst und deren Design bleiben geistiges Eigentum der Agentur. Teilentwicklungen oder Rohdateien (z.B. der Quellcode) werden nicht herausgegeben, sofern nicht gekauft. Übergang in Eigenbetrieb: Wünscht der Kunde vor Vertragsende einen Transfer der Website auf einen eigenen Server (Eigenbetrieb), ist dies nur mit Zustimmung der Agentur möglich. Die Agentur kann die Zustimmung von der vorherigen vollständigen Zahlung einer Ablösesumme abhängig machen (die i.d.R. dem vereinbarten Kaufpreis entspricht). Erfolgt ein Serverumzug im Rahmen der Kaufoption nach Vertragsende, unterstützt die Agentur in zumutbarem Umfang bei der Übertragung der Daten. Geschäftsaufgabe / Gewerbeabmeldung: Gibt der Kunde sein Unternehmen auf oder meldet sein Gewerbe ab, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die ausstehenden Leasingraten bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit in voller Höhe weiter zu zahlen – auch als Privatperson. Eine vorzeitige Vertragsauflösung aus diesem Grund ist ausgeschlossen, sofern kein wichtiger außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. (Zusammengefasst bedeutet das Leasing-Modell: Der Kunde „mietet“ die Website für mindestens 2 Jahre. Danach kann er monatlich kündigen – muss dann aber auf die Website verzichten – oder er kauft die Website gegen Zahlung eines vereinbarten Betrags, z.B. in 12 Raten. Während der Leasinglaufzeit bleibt die Website Eigentum der Agentur.)
7. Besonderheiten bei projektbasierten Webdesign-Aufträgen (Kaufmodell)
Für einmalige Webdesign-Projekte (bei denen der Kunde die Website durch Einmalzahlung erwirbt, anstatt sie zu leasen) gelten folgende zusätzliche Regeln: Hosting & Pflege optional: Nach Abnahme der Website (siehe Ziffer 5.2) kann der Kunde entscheiden, ob er die Website selbst hosten oder das optionale Hosting/Pflegepaket der Agentur nutzen möchte. Wünscht der Kunde das Hosting & Pflege durch die Agentur (Updates, Backups,Sicherheitsupdates für 25,00 € mtl. netto), so wird darüber ein separater Wartungsvertrag geschlossen. Dieser läuft – sofern nicht anders vereinbart – zunächst 12 Monate und verlängert sich automatisch, wenn er nicht mit 1 Monat Frist zum Jahresende gekündigt wird (vgl. Ziffer 8.3 für Dauerschuldverhältnisse). Entscheidet der Kunde sich gegen das Agentur-Hosting, wird die fertige Website auf einen von ihm benannten Server übertragen, womit die Leistung der Agentur erfüllt ist.
Spätere Supportleistungen oder Fehlerbehebungen auf fremden Servern sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Projekts und werden nach Aufwand berechnet. Inhalte und Pflege: Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, liegt die Pflege der Website-Inhalte (Content-Updates) nach Projektabschluss beim Kunden. Auf Wunsch kann der Kunde einen Content-Pflegevertrag oder Einzelaufträge für inhaltliche Aktualisierungen mit der Agentur vereinbaren. Gewährleistung: Etwaige Mängel an der erstellten Website, die innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme auftreten und nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurden, wird die Agentur im Rahmen der Gewährleistung beseitigen (vgl. Ziffer 5.3). Darüberhinausgehende Änderungen oder Erweiterungen sind vom Kunden zu vergüten. Die Bestimmungen dieser Ziffer 7 sollen sicherstellen, dass der Kunde nach Abschluss des Projekts klar entscheiden kann, ob und in welchem Umfang er weiter Leistungen von der Agentur (Hosting, Wartung, Updates) in Anspruch nehmen möchte. Ohne gesonderte Vereinbarung enden die Pflichten der Agentur mit Ablieferung und Abnahme der Website.
8. Besonderheiten für SEO-, SEA- und Digitale Tools-Verträge
Für laufende Online-Marketing-Dienstleistungen wie Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenwerbung (SEA) und weitere digitale Services gelten folgende ergänzende Bedingungen:
8.1 Vertragsarten und Laufzeiten: SEO-/SEA-/Tool-Leistungen können entweder monatlich kündbar oder im Rahmen eines Jahresvertrags in Anspruch genommen werden:
- Bei einer monatlich kündbaren Vereinbarung (ohne feste Laufzeit) läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können diesen Vertrag jederzeit mit 1 Monat Kündigungsfrist zum Monatsende ordentlich kündigen. Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.
8.2 Leistungsbeschreibung SEO / Google My Business Betreuung / Digitale Buchhaltung: Die Agentur schuldet bei SEO-Verträgen die vereinbarten Optimierungsmaßnahmen (z. B. OnPage-Optimierung, OffPage-Backlink-Aufbau, Content-Erstellung) sowie bei der Google My Business Betreuung die Pflege und Aktualisierung des Firmenprofils, um die Sichtbarkeit der Website des Kunden zu verbessern. Die Agentur wird die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt, nach bestem Wissen und unter Beachtung der jeweils anerkannten Richtlinien (z. B. Suchmaschinenrichtlinien) erbringen.
Dem Kunden ist bewusst, dass es sich hierbei um eine dienstvertragliche Leistung handelt. Die Agentur schuldet kein bestimmtes Arbeitsergebnis oder einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern ausschließlich das sorgfältige Tätigwerden im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen.
Ranking-Verbesserungen, bestimmte Besucherzahlen, Umsatzsteigerungen oder andere konkrete wirtschaftliche Ergebnisse können daher nicht garantiert werden. Angaben der Agentur zu voraussichtlichen Ergebnissen, Erfolgen oder Zeiträumen stellen lediglich unverbindliche Prognosen dar und sind keine zugesicherten Eigenschaften.
Eine Haftung für das Ausbleiben eines bestimmten Erfolgs durch SEO-, Google-My-Business- oder digitale Buchhaltungsmaßnahmen ist – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11 – ausgeschlossen.
8.3 Leistungsbeschreibung SEA: Bei SEA-Leistungen (z.B. Google Ads Kampagnenbetreuung im Digitelli Ads Performance Paket) übernimmt die Agentur die Erstellung, Überwachung und Optimierung von Online-Werbeanzeigen für den Kunden. Die Agentur verpflichtet sich, die Kampagnen gemäß Budgetvorgabe des Kunden und nach den anerkannten Richtlinien der Werbeplattform (Google Ads o.ä.) zu betreuen. Budget und Abrechnung: Das vom Kunden für Werbeschaltungen bereitzustellende Anzeigenbudget ist – sofern nicht anders vereinbart – separat vom Agentur-Honorar zu betrachten. In der Regel wird das Werbebudget direkt vom Kunden an den Anzeigenanbieter (z.B. Google) gezahlt oder von der Agentur im Namen des Kunden verwaltet. Trifft Letzteres zu, so ist der Kunde verpflichtet, das monatliche Budget rechtzeitig im Voraus bereitzustellen. Die Agentur darf die Schaltung der Anzeigen pausieren, falls das Budget aufgebraucht ist oder Zahlungen ausbleiben.
Der Monatspreis für die SEA-Betreuung durch die Agentur deckt Konzeption, Einrichtung und laufende Optimierung der Kampagnen ab. Kein Erfolgsgarantie: Die Agentur garantiert keine bestimmten Klickzahlen, Conversion Rates oder Umsätze aus den Anzeigen. Insbesondere kann die Agentur nicht für die Marktentwicklung, das Nutzerverhalten oder Entscheidungen der Plattform (etwa Sperrung des Werbekontos aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen) haftbar gemacht werden. Prognosen über Reichweiten oder Erfolg basieren auf Erfahrungswerten, sind aber unverbindlich.
8.4 Reporting und Mitwirkung: Die Agentur wird dem Kunden in vereinbarten Abständen (z.B. monatlich) Bericht erstatten über die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse (Ranking-Reports, Kampagnenkennzahlen, Buchhaltungsübersichten etc.). Der Kunde stellt der Agentur erforderliche Zugänge (z.B. Google Analytics, Google Ads Konto, Google My Business, Buchhaltungssoftware) zur Verfügung und sorgt dafür, dass keine widersprüchlichen Änderungen ohne Absprache durchgeführt werden. Verstößt der Kunde hiergegen und entstehen der Agentur dadurch Mehraufwände oder wird der Erfolg der Maßnahmen beeinträchtigt, kann dies nicht der Agentur zugerechnet werden. Ggf. notwendige Mehrarbeiten werden zusätzlich berechnet.
8.5 Vorzeitige Kündigung fester Laufzeiten: Kündigt der Kunde einen Jahresvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne wichtigen Grund (eine solche vorzeitige Beendigung bedarf in jedem Fall der Zustimmung der Agentur), so werden bereits gewährte Rabatte hinfällig. Die Agentur ist berechtigt, die Differenz zwischen den gezahlten ermäßigten Entgelten und den regulären Monatsentgelten für die bereits geleisteten Monate nachzufordern. Das Recht beider Parteien, einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt (vgl. Ziffer 9 und 11).
9. Stornierung, Widerrufsrecht und Vertragsbeendigung
9.1 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer: Die Verträge der Agentur richten sich ausschließlich an Unternehmer. Ein gesetzliches Widerrufsrecht, wie es Verbrauchern zusteht (§§ 312g, 355 BGB), besteht nicht, wenn zwei Unternehmen einen Vertrag schließen. Daher räumt die Agentur kein allgemeines Widerrufsrecht ein, sobald mit der Vertragserfüllung begonnen wurde. Der Kunde ist ab Vertragsschluss an seine Bestellung gebunden.
9.2 Freiwilliges Stornorecht (Local Hero Paket): Abweichend von obiger Regelung gewährt die Agentur dem Kunden aus Kulanz ein einmaliges kostenloses Stornierungsrecht für das SEO-Digitelli Local Hero Paket. Der Kunde kann diesen speziellen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsbeginn ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per E-Mail) stornieren. Bereits gezahlte Vergütung für diesen Zeitraum wird vollständig erstattet. Die Stornierung ist ausgeschlossen, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der 14 Tage mit der Leistungserbringung begonnen hat und der Kunde dies wusste (§ 356 Abs.4 BGB) – in einem solchen Fall käme allerdings ein Verbraucher-Widerruf ebenfalls nicht zum Tragen, diese Klausel dient nur zur Klarstellung im B2B-Verhältnis. Nach Ablauf von 14 Tagen ist eine ordentliche Kündigung erst zum Ablauf des ersten Leistungsmonats möglich (siehe Ziffer 8.1 für Kündigungsfristen). Dieses freiwillige Stornorecht gilt ausschließlich für das Digitelli Local Hero Paket und begründet kein Widerrufsrecht für andere Leistungen.
9.3 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen: Für fortlaufende Verträge ohne feste Laufzeit (z.B. monatlich kündbare SEO-Betreuung, Hosting-Verträge, Wartungsverträge) kann der Vertrag vom Kunden mit der vereinbarten Frist – mangels Vereinbarung mit 1 Monat zum Monatsende – ordentlich gekündigt werden. Jahresverträge können mit Ablauf der festen Laufzeit beendet werden (siehe Ziffer 8.1). Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail ausreichend) und werden zum Ablauf der Kündigungsfrist wirksam. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet oder sonst schwerwiegend gegen Vertragspflichten verstößt (z.B. Verletzung von Urheberrechten der Agentur, beharrliche Verletzung von Mitwirkungspflichten, unzulässige Weitergabe von Zugangsdaten etc.).
Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch die Agentur aus Kundenverschulden bleibt der Kunde verpflichtet, den entstandenen Schaden bzw. entgangenen Gewinn zu ersetzen, soweit gesetzlich zulässig.
9.4 Abbruch von Projekten (Auftragsstornierung): Wünscht der Kunde die Beendigung eines laufenden Projekts (Werkvertrag) vor Fertigstellung, kann die Agentur dem Kulanz nicht verwehren, jedoch gilt: Bricht der Kunde einen Auftrag ohne rechtlichen Grund vorzeitig ab oder kündigt er den Werkvertrag vor Vollendung (§ 648 BGB), so behält die Agentur ihren Anspruch auf Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Konkret hat der Kunde der Agentur alle bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Aufwendungen und Leistungen zu vergüten; ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bereits übergebene Arbeitsergebnisse verbleiben bis zur vollen Bezahlung im Eigentum der Agentur. Gesetzliche Kündigungsrechte (z.B. Kündigung aus wichtigem Grund) bleiben davon unberührt.
9.5 Form der Kündigung: Jede Kündigung oder Stornierung sollte im Interesse beider Seiten schriftlich oder in Textform erfolgen, um Beweissicherheit zu haben. Die Agentur wird eine Kündigungsbestätigung ausstellen. Bei telefonisch ausgesprochenen Kündigungen trägt der Kunde das Risiko einer missverständlichen Übermittlung.
10. Nutzungsrechte und Urheberrecht
10.1 Grundsatz: Die von der Agentur erbrachten kreativen Leistungen (Websites, Grafiken, Code, Texte, Konzepte usw.) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Die Agentur räumt dem Kunden an den erstellten Arbeitsergebnissen – vorbehaltlich vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung – das Recht ein, die Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Dies stellt, soweit nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht dar.
10.2 Umfang der Nutzung: Das einfache Nutzungsrecht umfasst die vereinbarte Nutzung. Insbesondere bei einer Website ist dies die Nutzung auf der vom Kunden betriebenen Domain. Eine darüberhinausgehende Nutzung (z.B. Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Übertragung der Rechte an Dritte) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist ggf. zusätzlich zu vergüten. Bei Werkleistungen geht das Nutzungsrecht in dem Moment auf den Kunden über, in dem die Leistung vollständig bezahlt ist.
10.3 Agentur als Urheber: Die Agentur bleibt in jedem Fall Urheber der Werke (Websites, Designs, Grafiken etc.). Das Recht, die von der Agentur erstellten Werke für Eigenwerbung (z.B. auf der eigenen Website oder in Referenzlisten) zu nutzen, steht der Agentur zeitlich und räumlich unbeschränkt zu, auch nach Beendigung des Vertrages.
10.4 Mitwirkung Dritter (Lizenzen): Soweit die Agentur bei der Erstellung von Werken auf Fremdleistungen Dritter (z.B. Stockfotos, lizenzierte Schriften, Premium-Themes oder Software-Plugins) zurückgreift, erwirbt die Agentur die notwendigen Nutzungsrechte für den Kunden, wie vertraglich vereinbart. Die Lizenzbedingungen dieser Dritten sind vom Kunden zu beachten. Sofern diese Lizenzen nach Projektende vom Kunden selbst verlängert werden müssen (z.B. für kostenpflichtige Premium-Plugins), obliegt die Einhaltung dieser Pflichten und die Übernahme der Kosten dem Kunden.
10.5 Website-Leasing: Abweichend von 10.2 wird beim Website-Leasing (Ziffer 6) das Nutzungsrecht nur für die Dauer des Leasingvertrages eingeräumt. Erst mit vollständigem Kauf der Website (Kaufoption) erwirbt der Kunde ein unbefristetes Nutzungsrecht.
10.6 Software-Tools: Soweit die Agentur digitale Tools implementiert oder Zugänge vermittelt, gelten vorrangig die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters (Drittanbieters). Die Agentur haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionalität oder Lizenzierung dieser Drittsoftware, sofern dies nicht explizit im Einzelvertrag vereinbart ist.
11. Haftung und Haftungsfreistellung
11.1 Haftungsgrundsatz: Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf arglistigem Verhalten der Agentur beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Beschränkte Haftung: Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatz mittelbarer Schäden und unvorhersehbarer Folgeschäden (wie entgangener Gewinn, Betriebsausfall oder Datenverlust) ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.3 Maximale Haftungssumme: Die Haftungshöhe der Agentur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden ist pro Schadensfall und auf das Dreifache der Auftragssumme, maximal jedoch auf 25.000,00 € begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für die in Ziffer 11.1 genannten Fälle.
11.4 Haftungsausschluss:
- Die Agentur haftet nicht für Fehler oder Schäden, die aus fehlerhaften, unvollständigen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Inhalten, Daten oder Mitwirkungen des Kunden resultieren (siehe Ziffer 3.3).
- Die Agentur haftet nicht für die Nichterreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, bestimmter Platzierungen (SEO/SEA), oder für die Funktionsfähigkeit bei nicht vereinbarten Betriebssystemen/Browsern (siehe Ziffer 8).
- Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der von ihr implementierten Digitalen Tools oder Softwarelösungen entstehen, insbesondere nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Kompatibilitätsprobleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
- Die Agentur haftet nicht für steuer- oder handelsrechtliche Nachteile, die dem Kunden aufgrund der von der Agentur übernommenen vorbereitenden Buchhaltung entstehen, da die Agentur keine Steuer- oder Rechtsberatung leistet.
- Der Kunde ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten einen Steuerberater einzuschalten. Unterbleibt dies, trägt der Kunde das alleinige Risiko für daraus entstehende Nachteile.
11.5 Freistellung: Der Kunde stellt die Digitelli GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß des Kunden gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten (insbesondere Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Steuerrechtsverstöße) ergeben. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung der Agentur (Anwalts- und Gerichtskosten).
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
12.1 Datenverarbeitung: Die Agentur erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Digitelli GmbH.
12.2 Auftragsverarbeitung: Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet (z.B. Hosting-Dienste, Google Analytics-Betreuung, Pflege von Kundendaten in CRM-Tools), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag/DPA) nach Art. 28 DSGVO ab.
12.3 Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (Geschäftsgeheimnisse, Preise, Konzepte, technische Daten) streng vertraulich zu behandeln und diese nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Digitelli GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 13.3 Schriftform: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, es handelt sich um individuelle Abreden, die in Textform getroffen werden können. 13.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass die AGB Lücken aufweisen.
Digitelli GmbH, Sulzbach am Taunus 02.10.2025